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Landschaftsschutzgebietsverordnung "Hornwald"

Die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Hornwald" im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde am 28.11.2023 vom Landrat unterzeichnet und am 06.12.2023 im Internetportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim unter Bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht. Sie trat einen Tag später, am 07.12.2023, in Kraft. 

Die Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim finden Sie unter folgendem Link:

Bekanntmachung Landkreis Ludwigslust-Parchim "Hornwald"