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Stadtsanierung

Seit Aufnahme der Stadt Ludwigslust in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern und in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz des Bundes und des Landes konnte unter Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung und Erneuerung des Altstadtgebietes umgesetzt werden.

Seit dem Jahr 1991 stehen Ludwigslust Städtebauförderungsmittel in Höhe von circa. 30 Millionen € zur Verfügung. Der kommunale Eigenanteil beträgt dabei circa 6,8 Millionen €.

Unser Stadtbild stellt ein wertvolles und in ihrer homogenen Anlage ein eher seltenes Geschenk vergangener Zeitepochen dar, mit dem man in der Gegenwart äußerst behutsam umgehen muss. Deshalb wollen wir bei der Stadtsanierung und der weiteren städtebaulichen Entwicklung Ludwigslusts der Erhaltung der Stadtstruktur und des Stadtbildes weiterhin Priorität einräumen.

Städtebauförderungsmittel

Die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum nimmt im Zuge der Stadtsanierung neben den öffentlichen Maßnahmen, wie Gestaltung und Erschließung von Straßen und Plätzen, eine wichtige Rolle ein.

Unter der Voraussetzung, dass ein Objekt im Sanierungsgebiet der Stadt Ludwigslust liegt, städtebauliche Mängel aufweist und der Eigentümer zur Mitwirkung an der Modernisierung bereit ist, kann es in das Maßnahmeprogramm der Stadt aufgenommen werden.

Bei einer umfassenden Modernisierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass ein geeigneter Architekt eine entsprechende Untersuchung durchführt, die eine Bestandsaufnahme des Gebäudes, eine Bewertung nach Ziel und Zweck der Maßnahme sowie einen Vorentwurf für die Sanierung einschließlich einer Kostenschätzung für die Modernisierung enthält. Die Kosten für das Gutachten werden vom Sanierungsträger und dem Bauherrn gemeinsam getragen.

Zur Finanzierung privater Gebäudemodernisierungen stehen Zuschüsse aus dem Stadtebauförderungsprogramm zur Verfügung. Desweiteren gibt es öffentliche Baudarlehen für den sozialen Wohnungsbau sowie Modernisierungsdarlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen.

Zusätzlich zu den Fördermitteln bestehen erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h beziehungsweise. §7i des Einkommenssteuergesetzes für Kosten der Herstellung beziehungsweise der Erhalt von Gebäuden in Sanierungsgebieten.

Neben der umfangreichen Modernisierung und Instandsetzung besteht auch die Möglichkeit der Förderung kleiner Maßnahmen zum Beispiel die Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Fenstern im Rahmen einer Kleinstmodernisierung oder einer ortsbildverbessernden Maßnahme.

Sanierungssatzung

Gestaltungssatzung

Werbesatzung