Wirtschaft & Gewerbe
Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. In ihm wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Dabei ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Ludwigslust und ihrer Ortsteile zu beachten.
Der Flächennutzungsplan hat sich an den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung zu orientieren ggf. sich an diese anzupassen.
Eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet der Flächennutzungsplan nur gegenüber den im Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Trägern von öffentlichen Belangen. Gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.
Seine Wirkung entfaltet der Flächennutzungsplan über das Entwicklungsgebot. Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) sind dann mit ihren Festsetzungen für jedermann bindend.
Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G), oder Sonderbauflächen (S) dargestellt werden.
Darüber hinaus können Aussagen zu weiteren Flächennutzungen, wie z.B. Waldflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen getroffen werden. In der dazugehörigen Begründung werden die Planaussagen erläutert.
Die Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust hat im März 1997 den Flächennutzungsplan beschlossen.
Im Mai 2002 wurde der Flächennutzungsplan erstmalig mit dem Ziel geändert, Entwicklungsmöglichkeiten für die Konversionsfläche Garnison Techentin und das innerstädtische Garnisonsgelände aufzuzeigen.