Wirtschaft & Gewerbe
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen städtebauliche Ordnung jedes Grundstückes in seinem Geltungsbereich und stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar. Eine besondere Form des Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan).
Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung und Regelungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise. Weiterhin können z. B. Flächen für Verkehrsnutzung, Grünflächen und Waldflächen bestimmt oder Festsetzungen über die Gestaltung von baulichen Anlagen getroffen werden. Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch (BauGB) § 9 bestimmt.
Bebauungspläne werden für Teilbereiche des Stadtgebietes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt und von der Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust als Satzung beschlossen. Die Bebauungspläne bilden die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen.
Jeder Bebauungsplan besteht aus einer zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), die in der Regel durch textliche Festsetzungen ergänzt wird. Jedem Bebauungsplan wird eine Begründung mit Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung beigefügt. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert. Im Umweltbericht werden die Ergebnisse der Umweltprüfung dargelegt.
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne einschließlich ihrer Begründung können von jedermann im Bau- und Umweltamt während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.