Politik & Verwaltung
Fundbüro
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat die findende Person Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Wenn Sie eine Fundsache mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro finden, müssen Sie diese abgeben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet dazu. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit festgehalten. Möchte die findende Person ihre Fundrechte wahr nehmen, werden die Personalien aufgenommen. Ansonsten ist die Aufnahme personenbezogener Daten nicht erforderlich. Die Fundrechte der findenden Person sind Finderlohn, Eigentumserwerb und Ersatz von Aufwendungen.