Modernisierung von Wohnraum: Zuschuss beantragen
Leistungsnummer: 99148143017002
- Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:
- älter als 10 Jahre sind
- bei später fertig gestellten Wohngebäuden werden baulichen Maßnahmen gefördert, die:
- der Heizenergieeinsparung dienen,
- zur CO2/SO2-Minderung führen o-der
- zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.
- bei später fertig gestellten Wohngebäuden werden baulichen Maßnahmen gefördert, die:
- den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
- Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
- dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen,
- der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen,
- Personenförderungssystemen dienen,
- dem Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik dienen,
- -der Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität dienen.
Wer wird gefördert?
Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie:
- Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist,
- Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit selbst genutztem Wohneigentum bebauten ist,
- Erbbauberechtigt sind.
Wie wird gefördert?
- bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 EUR je m² Wohnfläche
- ist auf einen Höchstbetrag von 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.
- Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
- Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich ein Zuschussbetrag von weniger als 20.000 EUR errechnet
- Barrierefreie Modernisierung:
- 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09
- Zweckbindung/Belegungsbindung:
- Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
- Endet mit Ablauf der Zweckbestimmungsdauer
- selbstgenutztes Wohneigentum:
- für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen
- für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen
- Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
- Auszahlung
- in zwei Raten und ist gemäß dem Vordruck für die Mittelabforderung wie folgt abzufordern:
- 1. Rate: 50 %, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist
- 2. Rate: 50 % nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises
- in zwei Raten und ist gemäß dem Vordruck für die Mittelabforderung wie folgt abzufordern:
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Eigentumsnachweise
- Bei weiteren beantragten Fördermitteln: den jeweiligen Zuwendungsbescheid
- Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel und Sachleistungen)
- Bei juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen:
- Ausgefüllter Erhebungsbogen für juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen
- Handels-, Genossenschafts- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
- Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung
- detaillierte Kostenanschläge von Baufirmen beziehungsweise Kostenschätzung durch Architekten, Ingenieure oder Wohnungsunternehmen
- bei teilweiser gewerblicher Nutzung:
- Grundrisse mit Angaben zur Größe der Gewerbefläche
- bei umfangreichen baulichen Maßnahmen:
- Grundriss, Schnitte oder Ansichten vom aktuellen Bestand sowie von der Planung
- Wohnflächenberechnungen
- Aktuelle Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen und „DAWI-De-minimis“-Beihilfen
- Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen:
- Bestätigung der Belegenheitsgemeinde gemäß Formblatt
- Energetisches Gesamtkonzept eines zugelassenen Energieexperten zur Erreichung der energetischen Standards der Effizienzhaus-Stufe 85 (KfW-Programm 261)
Voraussetzungen
- Sie müssen Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken bzw. Erbbauberechtigter sein.
- Sie haben die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen.
- Ihre Wohnung muss hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden.
- Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sanierung oder Modernisierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85
- Der beantragte Zuschuss muss mindestens 20.000 EUR betragen.
- Der Zuschuss ist auf höchstens 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
- Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Zuständige Stelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern