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Modernisierung von Wohnraum: Zuschuss beantragen

Leistungsnummer: 99148143017002

  • Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:

  • älter als 10 Jahre sind
    • bei später fertig gestellten Wohngebäuden werden baulichen Maßnahmen gefördert, die:
      • der Heizenergieeinsparung dienen,
      • zur CO2/SO2-Minderung führen o-der
      • zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.
  • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
  • Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
  • dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen,
  • der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen,
  • Personenförderungssystemen dienen,
  • dem Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik dienen,
  • -der Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität dienen.

Wer wird gefördert?
Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie:

  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist,
  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit selbst genutztem Wohneigentum bebauten ist,
  • Erbbauberechtigt sind.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 EUR je m² Wohnfläche
  • ist auf einen Höchstbetrag von 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.
  • Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
  • Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich ein Zuschussbetrag von weniger als 20.000 EUR errechnet
     
  • Barrierefreie Modernisierung:
  • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09
     
  • Zweckbindung/Belegungsbindung:
    • Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
      • Endet mit Ablauf der Zweckbestimmungsdauer
    • selbstgenutztes Wohneigentum:
      • für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen
         
  • Auszahlung
    • in zwei Raten und ist gemäß dem Vordruck für die Mittelabforderung wie folgt abzufordern:
      • 1. Rate: 50 %, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist
      • 2. Rate: 50 % nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Eigentumsnachweise
  • Bei weiteren beantragten Fördermitteln: den jeweiligen Zuwendungsbescheid
  • Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel und Sachleistungen)
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen:
    • Ausgefüllter Erhebungsbogen für juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen
    • Handels-, Genossenschafts- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
  • Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung
  • detaillierte Kostenanschläge von Baufirmen beziehungsweise Kostenschätzung durch Architekten, Ingenieure oder Wohnungsunternehmen
  • bei teilweiser gewerblicher Nutzung:
    • Grundrisse mit Angaben zur Größe der Gewerbefläche
  • bei umfangreichen baulichen Maßnahmen:
    • Grundriss, Schnitte oder Ansichten vom aktuellen Bestand sowie von der Planung
  • Wohnflächenberechnungen
  • Aktuelle Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen und „DAWI-De-minimis“-Beihilfen
  • Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen:
    • Bestätigung der Belegenheitsgemeinde gemäß Formblatt
  • Energetisches Gesamtkonzept eines zugelassenen Energieexperten zur Erreichung der energetischen Standards der Effizienzhaus-Stufe 85 (KfW-Programm 261)

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken bzw. Erbbauberechtigter sein.
  • Sie haben die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihre Wohnung muss hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden.
  • Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Sanierung oder Modernisierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85
  • Der beantragte Zuschuss muss mindestens 20.000 EUR betragen.
  • Der Zuschuss ist auf höchstens 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern