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In dem Förderprogramm können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) gefördert werden, die dauerhaft Arbeitsplätze beziehungsweise Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte mit sich bringen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die in der zu fördernden Betriebstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöht werden oder der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr zum Zeitprunkt der Antragstellung die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigt.