Inhalt

Unterlagen der Eltern

  • Eheurkunde oder Abschrift des Familienbuchs im Original
  • Wenn Sie weder in der Bundesrepublik noch der DDR geheiratet haben, benötigen Sie Ihre Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde (es sei denn, bei der Originalurkunde handelt es sich bereits um eine mehrsprachige internationale Urkunde).
  • Es kann sein, dass in diesem Falle weitere Unterlagen erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Baby ausgestellt werden können. 

Sie sollten sich deshalb möglichst früh mit uns in Verbindung setzen.