Inhalt
  • Die Rechnung muss den Anforderungen des Datenaustauschstandards XRechnung vom 16. Dezember 2020 (BAnzAT 05.02.2021 B1) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen, d.h. sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht (einfache PDF-Dokumente oder bloße Bilddateien genügen nicht). Es kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
  • Die neue Version XRechnung 2.2.0 mit einem Hotfix am 07.02.2022 wurde am 27.04.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
    Die Anwendung des nunmehr geänderten Standards gilt ab 01. August 2022.
  • Die Rechnung muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben beinhalten. Ohne die Pflichtangaben kann keine Absendung  erfolgen:

    Leitweg-ID (bei Nutzung der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform - OZG-RE)
    Bankverbindungsdaten
    Zahlungsbedingungen
    E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

    Lieferantennummer und
    Bestellnummer soweit vorhanden
     
  • Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung über die OZG-RE in dem Portal OZG-RE als Nutzer registrieren.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Leitweg-IDs im Land M-V:
 
1. Leitweg-ID's der Landesbehörden in M-V
2. Leitweg-ID's Kommunen und Landkreise im Land M-V (bei Nutzung der OZG-RE)
3. Leitweg-IDs sonstiger öffentlicher Auftraggeber im Land M-V (bei Nutzung der OZG-RE)